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Lohnfortzahlungsbetrug im Krankenstand – Straftatbestand

6. Mai 2019
Paula
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Durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG) als soziale Leistung, ist der Arbeitgeber gesetzlich zur Entgeltfortzahlung für den Zeitraum von 6 Wochen ab dem Datum der Krankschreibung verpflichtet, damit soziale Härten für den Arbeitnehmer vermieden werden.

Um Klein- und Mittelbetriebe nicht zu sehr zu belasten, wurde ein Umlageverfahren U1 eingerichtet, durch das Arbeitgebern mit regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeitern, ein prozentualer Anteil des fortgezahlten Arbeitsentgelts erstattet wird. Für diese finanzielle Entlastung müssen die Unternehmer allerdings an der Entgeltfortzahlungsversicherung teilnehmen und die U1-Umlage an die gesetzliche Krankenkasse abführen, die den entsprechenden Mitarbeiter versichert.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz – finanzielle Belastung für den Arbeitgeber

Entgeltfortzahlung ist eine der sozialen Leistungen, die den Arbeitgeber zusätzlich finanziell belasten. Noch teurer wird dies, wenn Arbeitnehmer Krankheit instrumentalisieren und dadurch zusätzliche „Frei“-Tage erschleichen. Besonders tragisch ist in diesem Zusammenhang das fehlende Unrechtsbewusstsein, denn oftmals wird ein solches Verhalten als Kavaliersdelikt abgetan.
Bemerkt ein Unternehmer, dass sich Mitarbeiter im Bereich Krankheit unfair verhalten, bleibt ihm nichts anderes übrig, als den Krankenstand zu überprüfen. Er hat das Recht, sich telefonisch zu erkundigen und kann die Überprüfung durch den MDK (medizinischen Dienst der Krankenversicherung) anfordern. Doch um seinem Mitarbeiter den Betrug nachweisen zu können, reichen diese Maßnahmen meist nicht aus. Weitere Schritte durch den Arbeitgeber hängen davon ab, wie stark das Vertrauen zum Arbeitnehmer in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.

Lohnfortzahlungsbetrug – Mitarbeiterbeobachtung und Prozesskosten

Möchte der Arbeitgeber Strafanzeige erstatten, benötigt er einen gerichtlich verwertbaren und zweifelsfreien Beweis für den Lohnfortzahlungsbetrug. Diesen Nachweis kann ihm eine auf solche Fälle spezialisierte Detektei liefern. Die Observation erfolgt dann zeitnah durch einen Detektiv oder auch durch mehrere, je nach Bedarf. Wenn der Arbeitnehmer im Streitfall vor Gericht verliert, hat er sämtliche Prozesskosten zu tragen, auch die für den Detektiv-Einsatz.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Lohnfortzahlung

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