Wenn eine private Pflegeperson an der Ausführung einer Pflege gehindert wird oder sich aufgrund von gesundheitlichen Problemen selber erholen muss, kann eine Verhinderungspflege beantragt werden. Dieses Vorhaben erfolgt über die Pflegeversicherung, wenn die Privatperson mindestens 6 Monate eine pflegebedürftige Person versorgt hat. Die nachgewiesenen Kosten können dann in Form einer Ersatzpflege für einen Zeitraum von …
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