Die Verwendung von Aufkleber in Apotheken und Arztpraxen
Häufig werden in Apotheken oder auch in Arztpraxen Inhaltsstoffe durch Aufkleber ausgezeichnet. Auch kommen hier Blindenschriftetiketten zum Einsatz, um in diesem Bereich den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und gerecht zu werden. Ein weiterer Verwendungszweck von Aufklebern sind die Korrekturaufkleber auf Rezepten.
Das Korrekturetikett oder -aufkleber bei Apotheken
Solche Apothekenetiketten oder -aufkleber waren in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ein etwas umstrittenes Thema. Seit März 2012 ist es teilweise geregelt. Seit diesem Datum sind Korrekturaufkleber offiziell erlaubt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in der Technischen Anlage 2 in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V geregelt.
Dabei müssen solche Korrekturaufkleber bestimmte dort vorgeschriebene Felder oder Inhalte aufweisen. Dazu gehören die IK-Nummer/Apotheken-Nummer, die Zuzahlung, das Gesamt-Brutto sowie 3 Verordnungszeilen.
Was die Größe der Aufkleber anbelangt, so müssen diese den Abmessungen der Felder, welche in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung aufgeführt sind, entsprechen. Der Einsatz darf ausschließlich zur Fehlerkorrektur erfolgen und diese Aufkleber müssen fest auf dem Rezept verklebt sein. Außerdem muss die Unterschrift vom dem jeweiligen Apotheker auf dem Korrekturetikett sowie dem Rezept deutlich zu sehen und angebracht sein.
Das Informationsetikett oder –aufkleber
Ein solcher Informations-Aufkleber dient dem Patienten, dem Arzt und dem Apotheker als Informationsgrundlage für die im Medikament vorhandenen Inhaltsstoffe, die dortige Dosierung sowie für die Dauer und die Art der Anwendung. In der Regel sind auch auf diesem Aufkleber der Name der Apotheke sowie das Apothekenzeichen aufgedruckt. Somit handelt es sich sowohl um ein Informations- als auch um einen Werbeaufkleber.
Der Blindenschriftaufkleber
Die Produktkennzeichnung für sehbehinderte Menschen ist auf Arzneimittelverpackungen seit dem 01.09.2006 bindend vorgeschrieben.
Das Material der Aufkleber
Die Aufkleber in der Apotheke und somit auch dann in den Arztpraxen bestehen in der Regel aus Papier weiß glänzend oder aus Papier weiß matt oder aus PE-Kunststoff transparent oder in Weiß. Der Korrekturaufkleber muss maschinenlesbar sein.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
Tags
Theme von The WP Club . Proudly powered by WordPress