Ambulante Pflegedienste müssen zwingend durch die Pflegekasse zugelassen werden. Als hauptverantwortliche Person ist der Pflegedienst unbedingt von einer ausgebildeten Pflegefachkraft zu führen. Demnach können stattlich anerkannte Krankenschwestern, Kranken- oder Altenpfleger einen derartigen Dienst leiten. Selbige übernehmen sämtliche relevanten medizinischen und pflegerischen Aufgaben. Zusätzlich beschäftigen diese Dienstleister vereinzelt Hauswirtschaftshelferinnen sowie Familienpflegehelfer. Diese unterstützen Familien gezielt im …
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